Angebote für Umschulungs- und Weiterbildungssuchende
Finanzierungswege
Bildungsgutschein
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein über Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten.
Weitere Infos
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsunterstützung für Schüler und Studenten. Unsere Ausbildungen in den Fachschulen für Ergotherapie und Rettungsdienst sind durch BAföG förderfähig. Ob die Förderbedingungen im Einzelnen für Sie zutreffen, erfahren Sie unter
www.bafoeg.bmbf.de
Der QualiScheck
Beschäftigte können jährlich einen Zuschuss für ihre berufliche Weiterbildung bekommen. Als Beschäftigte gelten Arbeiter, Angestellte, Mini-Jobber, Kleinunternehmer oder Freiberufliche, die nicht länger als 5 Jahre selbständig sind, sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, die Höchstgrenze liegt bei 500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller in Rheinland-Pfalz gemeldet sind oder arbeiten. Der Betrag muss zunächst vorfinanziert werden und wird nach Abschluss der Weiterbildung zurückerstattet. WICHTIG: Der Antrag muss vor Anmeldung zum Kurs gestellt werden. Weitere Infos unter: www.qualischeck.rlp.de
Die Bildungsprämie
Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20 000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40 000 Euro (Zusammenveranlagte) nicht übersteigt, können einmal jährlich einen Prämiengutschein erhalten. Mit diesem wird die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist, mit bis zu 500 Euro gefördert. WICHTIG: Vor der Anmeldung muss eine Beratung über die Ziele einer Weiterbildung bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt sein. Diese stellt auch den Bildungsgutschein aus. Weitere Infos: www.bildungspraemie.info
Ausbildungskredit der KfW
Der Bildungskredit unterstützt Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier erfahren Sie mehr: www.KfW-FoerderBank.de/Kredit
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das sogenannte Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Auch hier gilt, dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit unserer Ausbildung gegeben ist, Sie müssen aber prüfen ob Sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr: www.meister-bafoeg.info
Sonstige Finanzierungsquellen
Wir haben hier nur die „großen“ Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Daneben gibt es natürlich eine Vielzahl privater Finanzierungswege, die wir hier nicht ansprechen können.
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CJD Weiterbildungsberatung
Fon 07271 947-0
Fax 07271 947-240
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Infotermine jeden Dienstag 14 Uhr
im CJD Maximiliansau, Haus 3, EG, Rheinstraße 1, 76744 Wörth
Fachleute aus den verschiedenen Berufsfeldern informieren über Inhalte und Anforderungen der jeweiligen Qualifizierung und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.