Tag der Menschenrechte

09.12.2020 CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden « zur Übersicht

Am 10. Dezember 1948 wurde in der dritten Lesung und in der 183. Plenarsitzung der UN-Generalversammlung die UN-Menschenrechtskonvention in Paris verabschiedet. Heute ist dieses Dokument mit der Übersetzung in 460 Sprachen einer der meistübersetzten Texte überhaupt.

Der 10. Dezember wird weltweit genutzt, um ein die Verabschiedung der Menschenrechtskonvention zu erinnern. Amnesty International nutzt den Tag dazu, auf aktuelle Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen. Zeitgleich verleiht das Europäische Parlament den Sacharow-Preis (EU-Menschenrechtspreis) und die international anerkannte Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ ihren Menschenrechtspreis.

Entstanden ist die UN-Menschenrechtskonvention als direkte Reaktion auf den 2. Weltkrieg. Der Text wurde von einer Kommission aus 18 Experten unter der Leitung von Eleanor Roosevelt erarbeitet. Die Generalversammlung war zu dieser Zeit schon von dem Ost-West-Konflikt geprägt und die Verhandlungen bis zur Verabschiedung gestalteten sich schwierig. Das Endergebnis ist ein hart erkämpfter Kompromiss, der durch seine sehr allgemein gehaltene Formulierung viel Spielraum lässt.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz AEMR) führt in 30 Artikeln Rechte auf, die jedem Menschen zustehen sollen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, oder sonstigem Stand“. So sollen diese Rechte unabhängig davon gelten, in welchem rechtlichen Verhältnis die Person zu dem Land steht, in dem es sich aufhält.

Da die UN-Charta (quasi die Verfassung der Vereinten Nationen) nur Resolutionen des UN-Sicherheitsrats als rechtliche verbindlich gelten lässt, ist die AEMR kein völkerrechtlicher Vertrag und damit weder justiziable noch verbindlich.

Im Gegensatz dazu ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die zwei Jahre später in Rom auf der Vorlage der AEMR geschlossen wurde, rechtlich verbindlich und enthält jedoch nur 15 Artikel. Sie muss von jedem EU-Mitglied unterzeichnet und ratifiziert werden. Über die Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg.

Text Kathrin Frewell, CJD