Berufssprachkurse (gem. § 45 a AufenthG)

Sprachkurse zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund

Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG (DeuFöV) sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Integrationskurs oder mindestens Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.

  • Die Basismodule bestehen in der Regel aus jeweils 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
  • B2-Kurse können je nach Ergebnis des B1-Zertifikates mit 400 oder 500 Stunden absolviert werden. B2-Kurse mit 500 Stunden sind in der Terminübersicht als "Brückensprachkurs" gekennzeichnet.
  • In den drei Basismodulen mit den Zielniveaus B2, C1 und C2 steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf einem bestimmten Sprachniveau im Mittelpunkt. Dabei lernen Sie Deutsch mit beruflichen Elementen. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für Ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.
  • Zusätzlich werden Spezialmodule mit dem Zielniveau A2 und B1angeboten.
  • Berufsspezifische Spezialmodule vermitteln berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen. In den Spezialmodulen lernen Sie ganz spezielle Wörter und die Grammatik, die Sie für Ihre Berufsrichtung benötigen. Im Mittelpunkt dieser Module stehen die fachlichen Inhalte und die sprachlichen Mittel, die Sie für Ihren Beruf benötigen.

Welches Sprachmodul für Sie das richtige ist, stellt der Kursträger in einem Test vor Modulbeginn fest.

Die Module schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten  Sie ein Zertifikat, das Ihnen das Erreichen eines neuen Sprachniveaus (B2, C1, C2) bestätigt.

 

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