Angebote für Umschulungs- und Weiterbildungssuchende

Finanzierungswege


Bildungsgutschein

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein über Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten.
Weitere Infos 

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Ausbildungs­unterstützung für Schüler und Studenten. Unsere Ausbildungen in den Fachschulen für Ergotherapie und Rettungsdienst sind durch BAföG förderfähig. Ob die Förderbedingungen im Einzelnen für Sie zutreffen, erfahren Sie unter
www.bafoeg.bmbf.de

Der QualiScheck

Beschäftigte können jährlich einen Zuschuss für ihre berufliche Weiter­bildung bekommen. Als Beschäftigte gelten Arbeiter, Angestellte, Mini-Jobber, Kleinunter­nehmer oder Freiberufliche, die nicht länger als 5 Jahre selbständig sind, sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, die Höchstgrenze liegt bei 500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller in Rheinland-Pfalz gemeldet sind oder arbeiten. Der Betrag muss zunächst vorfinanziert werden und wird nach Abschluss der Weiterbildung zurückerstattet. WICHTIG: Der Antrag muss vor Anmeldung zum Kurs gestellt werden. Weitere Infos unter: www.qualischeck.rlp.de 

Die Bildungsprämie

Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20 000 Euro (Allein­stehende) bzw. 40 000 Euro (Zusammenveranlagte) nicht übersteigt, können einmal jährlich einen Prämiengutschein erhalten. Mit diesem wird die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungs­maß­nahme, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist, mit bis zu 500 Euro gefördert. WICHTIG: Vor der Anmeldung muss eine Beratung über die Ziele einer Weiterbildung bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt sein. Diese stellt auch den Bildungsgutschein aus. Weitere Infos: www.bildungspraemie.info 

Ausbildungskredit der KfW

Der Bildungskredit unterstützt Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbil­dungs­pha­sen. Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier erfahren Sie mehr: www.KfW-FoerderBank.de/Kredit

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das sogenannte Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Hand­werkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist im Aufstiegsfort­bildungs­förderungs­gesetz (AFBG) geregelt. Auch hier gilt, dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit unserer Ausbildung gegeben ist, Sie müssen aber prüfen ob Sie die individuellen Voraus­setzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr: www.meister-bafoeg.info 

Sonstige Finanzierungsquellen

Wir haben hier nur die „großen“ Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Daneben gibt es natürlich eine Vielzahl privater Finanzierungswege, die wir hier nicht ansprechen können. 

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Fax 07271 947-240
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Fachleute aus den verschiedenen Berufsfeldern informieren über Inhalte und Anforderungen der jeweiligen Qualifizierung und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.